Teilnahme­­­bedingungen Samstagsfahrten in die Vogesen

Immer auf der sicheren Seite unterwegs!

Hier findest du die aktuellste Version der Teilnahmebedingungen für die Samstagsfahrten in die Vogesen. Die aktuelle Version ist vom 23.10.2023 
1. Bei Ausübung des alpinen Skisports gilt generell für jede/n Kursteilnehmer/*In während des Skikurses oder dem betreuten Fahren Helmpflicht. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss vom Skikurs. Die Übungsleiter*Innen bzw. Betreuer*Innen sind berechtigt, gegen die vor Ort übliche Leihgebühr einen Helm auf Kosten der/s entsprechenden Teilnehmers*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten zu beschaffen. 

2. Verbindlicher Anspruch auf Teilnahme an der Fahrt besteht erst nach Geldeingang auf dem Konto des Skiclub Wiebelskirchen.

3. Die Stornierung einer Samstagsfahrt ist kostenlos in schriftlicher Form bis zwei Wochen vor dem Fahrttermin möglich. Bei kurzfristigerer Stornierung werden die entstehenden Kosten für den verloren gegangenen Platz einbehalten.

4. Von der DSV-Skischule und den Übungsleitern*Innen wird für selbstverschuldete Schäden physischer, psychischer oder finanzieller Art keine Haftung übernommen.

5. Die Teilnahme von Jugendlichen unter 12 Jahren an Samstagsfahrten ist nur in Begleitung eines/r Erwachsenen möglich.

6. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Skilehrers*in Ski fahren, es sei denn es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vor, sich ohne Aufsicht im Skigebiet bewegen zu dürfen.

7. Der Skiclub Wiebelskirchen behält sich vor, bei Schneemangel oder auch bei Teilnehmermangel einzelne Samstagsfahrten abzusagen. Es besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung. Die überwiesenen Buskosten werden zurückerstattet.

8. Für passende Bekleidung hat jede/r Teilnehmer*In selbstständig zu sorgen.

9. Die jeweilige Sportausrüstung (Ski/Board, Schuhe, Stöcke, Helm) soll, sofern möglich, mitgebracht werden. Diese muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.

10. Alle teilnehmenden Mitglieder*Innen des Skiclub Wiebelskirchen sind über den Landessportverband versichert (Versicherungsumfang auf LSVS.de). Für alle Nichtmitglieder*Innen wird die Mitgliedschaft im SCW empfohlen oder der Abschluss einer DSV Skiversicherung.

11. Der Skiclub Wiebelskirchen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für vergessenes, beschädigtes oder zerstörtes Gepäck oder sonstiges Eigentum eines/r Teilnehmers*In.

Stand: 3. Oktober 2023
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