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Hiermit bestätigt der Antragsteller, dass er die Ziele und insbesondere die Satzung des SCW anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt, um ein weiteres Kalenderjahr verlängert. Im Falle eines Austritts muss dieser bis zum 30. September schriftlich gegenüber dem SCW erklärt werden, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrages. Zudem hat er die Informationen zum Datenschutz unter s-c-w.com zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Ich ermächtige hiermit, jederzeit widerruflich, den SCW zu Lasten meines Kontos alle fälligen Forderungen (Aufnahmegebühr) und Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift einzuziehen. Bei Nichteinlösung entstehende Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers.
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