Teilnahmebedingungen Ski- und Snowboardcamp

Immer auf der sicheren Seite unterwegs!

Hier findest du die aktuellste Version der Teilnahmebedingungen für das Ski- und Snowboardcamp. Die aktuelle Version ist vom 05.07.2022. 
Teilnahmebedingungen des SCW für das Ski- und Snowboardcamp

1) Bei Ausübung des alpinen Skisports gilt generell für jeden Kursteilnehmer*innen bzw. Rennläufer*innen Helmpflicht. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss vom sportiven Teil der Jugendfreizeit. Die Übungsleiter*innen sind berechtigt, gegen die vor Ort übliche Leihgebühr einen Helm auf Kosten des/r entsprechenden Teilnehmers*in bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu beschaffen. Zusätzlich sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, den Helm immer während des Fahrens zu tragen.

2) Die Teilnehmer*innen dürfen in Kleingruppen (mind. 3 Personen), ausgestattet mit mindestens einem Handy, nach Abmeldung bei den Betreuern*innen an ausgewählten Liften und Pisten einen halben Tag lang, ohne Aufsicht, frei fahren. Die Betreuer*innen halten sich an einem Ort, der zuvor kommuniziert wird, allen bekannt und für alle schnell erreichbar ist, auf. Sie sind jederzeit telefonisch erreichbar und bei Bedarf in kürzester Zeit bei den Teilnehmern*innen.

3) Die Teilnehmer*innen dürfen in Kleingruppen (mind. 3 Personen), ausgestattet mit mindestens einem Handy, ohne Begleitung von einer Aufsichtsperson von dem Beherbergungsbetrieb aus in den Ort einkaufen gehen, sofern sie sich zuvor bei den Betreuern*innen des Skiclub Wiebelskirchen e.V. abgemeldet haben.

4) Fehlverhalten eines Teilnehmers*in – insbesondere Alkohol- und Drogenmissbrauch – während einer Jugendfahrt berechtigen die Betreuer*innen vor Ort, den/die betreffende/n Teilnehmer*in durch einfachen Mehrheitsbeschluss auf dessen/deren Kosten bzw. auf Kosten seiner/ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls die Heimreise zu organisieren, deren Kosten von den Erziehungsberechtigten des/r Teilnehmers*in oder des Teilnehmers*in zu tragen sind. Grundlage für die Entscheidung ist das deutsche Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sowie die allgemeinen deutschen Gesetze in der jeweils geltenden Fassung; bei strengeren Gesetzen im Reiseland gelten diese. Hierunter fallen auch Hausordnung, Beförderungsbedingungen bzw. -ordnungen der Liftgesellschaften, Anordnungen des Busfahrers, etc.

5) Eine Reservierung eines Teilnehmerplatzes bei der Skifreizeit erfolgt nach Anmeldung (via Homepage) und Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Skiclubs Wiebelskirchen.

6) Verbindlicher Anspruch auf Teilnahme an der Jugendfreizeit besteht erst nach Geldeingang des vollen Reisepreises beim Skiclub Wiebelskirchen bis zum 01. Dezember des laufenden Jahres.

7) Der Skiclub Wiebelskirchen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für vergessenes, beschädigtes oder zerstörtes Gepäck/Material oder sonstiges Eigentum eines/r Teilnehmers*in.

8) Teilnehmer*innen haben grundsätzlich kein Recht auf Reisepreiserstattung oder -minderung. Soweit ein/e Teilnehmer*in aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat, die Jugendfahrt nicht antreten kann oder abbrechen muss und hierdurch Kosten entstehen, welche die Höhe der Anzahlung oder des Reisepreises insgesamt übersteigen, hat der/die Teilnehmer*in bzw. die Erziehungsberechtigten auch diese zu tragen.

9) Wird die Teilnahme an der Jugendfreizeit bis zum 01. Dezember des laufenden Jahres vom/von der Teilnehmer*in storniert, kann eine bereits getätigte Anzahlung, aufgrund der Kosten des verlorenen Platzes, vom Skiclub Wiebelskirchen e.V. nicht erstattet werden. Allerdings besteht die Möglichkeit für eine/n Ersatzteilnehmer*in zu sorgen.

10) Wird die Teilnahme an der Jugendfreizeit nach dem 01. Dezember des laufenden Jahres vom/von der Teilnehmer*in storniert, werden 80 Prozent des Gesamtreisepreises vom Skiclub Wiebelskirchen e.V. einbehalten.

11) Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen überträgt der/die Teilnehmer*in bzw. dessen Erziehungsberechtigter dem Skiclub Wiebelskirchen e.V. sämtliche Auswertungs- und Nutzungsrechte an den von ihm bzw. dessen Vertretern*innen im Rahmen der Maßnahme hergestellten Bild-, Film- und Tonaufnahmen auf exklusiver, sowie zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkter Basis zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechteentstehung. Der Teilnehmer*in bzw. dessen Erziehungsberechtigter ist damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in jeglicher Form durch den Skiclub Wiebelskirchen e.V. oder durch von diesem beauftragte Dritte verwertet werden; dies schließt auch die Verbreitung und Veröffentlichung der betreffenden Aufnahmen in jedem heute bekannten oder unbekannten Medium ein. Es werden keine diffamierenden Fotos veröffentlicht. Auf Anfrage werden die Bilder und Videoaufnahmen von Medien des Skiclubs wieder entfernt.

Die vorgenannten Regelungen dienen der rechtlichen Absicherung des Skiclub Wiebelskirchen e.V., um o.g. Aufnahmen den Teilnehmern*innen zur Verfügung zu stellen und Werbung in eigener Sache zu machen (z.B. Zeitung, Internetauftritt, Facebook).

12) Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Mitgliedschaft im Skiclub Wiebelskirchen e.V. Voraussetzung für die Teilnahme an der Jugendfreizeit nach Saalbach. Nichtmitglieder*in müssen bis spätestens ein Monat vor Fahrtbeginn eingetreten sein und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr und das folgende Jahr entrichtet haben.

13) Um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten, behält sich der Skiclub Wiebelskirchen e.V. bezüglich Covid-19 vor, die Hygienemaßnahmen und die Teststrategie an die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Bedingungen anzupassen. Der Skiclub Wiebelskirchen e.V. behält sich auch das Recht vor, eine Corona-Testpflicht zur Bedingung der Teilnahme an der Jugendfreizeit zu machen.

14) Evtl. anfallende Stornokosten die vom Beherbergungsbetrieb, Busunternehmen, Liftgesellschaften etc. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dem Skiclub Wiebelskirchen e.V. für den Veranstaltungszeitraum in Rechnung gestellt werden, sind vom Teilnehmer*in 1:1 zu übernehmen.

Stand: 05.07.2022